Montag 23.04.12, 21:52 Uhr

Bürgerbegehren zum Musikzentrum 1


Volker Steude lädt für Dienstag, den 24. 4. „alle Bürger, die sich aktiv dafür einsetzen wollen, dass die Bürger an Stelle des Rates über das Musikzentrum entscheiden, in das Brinkhoffs, Brüderstraße 13 für 19:30 Uhr ein.“ Nachdem die Bochumer Piratenpartei mit großer Mehrheit beschlossen hat, kein Bürgerbegehren durchzuführen, soll dies nun von einer Initiative Wir in Bochum entscheiden – Bürgerbegehren zum Musikzentrum organisiert werden. In einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Gutachten: Kostenvorgaben für Musikzentrum können vorhersehbar nicht eingehalten werden“ schreibt Volker Steude: »Der Rat der Stadt Bochum hat in seinem Grundsatzbeschluss vom 09.03.12 bestimmt, dass die „gebäudebezogenen Kosten“ für das Musikzentrum eine Grenze von 650.000 EUR nicht überschreiten dürfen, sonst wird das Musikzentrum nicht gebaut. Das dieser Mail angehängte Gutachten belegt, dass diese Vorgabe aufgrund der bestehenden Planungsvorgaben nicht zu erfüllen ist. Hält sich der Rat an seine Vorgabe aus dem Grundsatzbeschluss, bedeutet dies, das Musikzentrum kann nicht realisiert werden.
DIN 18960 unterteilt die gebäudebezogene Kosten in folgende Kostengruppen (KG):
– 100 Kapitalkosten (Zinslast, Abschreibungen u.a.)
– 200 Objektmanagementkosten
– 300 Betriebskosten
– 400 Instandsetzungskosten
Nur für die Betriebskosten (Kostengruppe 300) hat die Stadtverwaltung bisher eine Kosten­kalkulation vorgelegt. Gem. des Assman-Gutachtens belaufen sich diese bei Berücksichtigung nur der wichtigsten Betriebskosten bereits auf 466.000 – 499.000 EUR/ Jahr.
Rechnet man Kapitalkosten, und die Kosten für Objektmanagement und Instandsetzung hinzu, kommt man, wie das anliegende Gutachten aufzeigt, auch ohne Betrachtung der Jahrhunderthalle bereits auf deutlich über 2 Mio. gebäudebezogenen Kosten, die die Stadt pro Jahr für das Musikzentrum bereit stellen muss.
Bereits vor dem Architektenwettbewerb und der Vergabeentscheidung hätte zwingend eine Kostenkalkulation der gebäudebezogenen Kosten nach DIN 18960 erfolgen müssen, um eine wirtschaftliche und kostentransparenten Betrachtung des Projektes für Politik und Bürger überhaupt möglich zu machen.
Eine rationale und nachvollziehbare Entscheidung über den Bau des Musikzentrums kann nur getroffen werden, wenn alle Folgekosten, die das Musikzentrum für die Stadt nach sich zieht, in einer vollständigen und transparenten Kalkulation offen gelegt werden.
Da der Rat der Stadt war hierzu bisher nicht bereit oder in der Lage. Daher sind die für die Entscheidung erforderlichen Kosteninformationen nunmehr offen zu legen, und müssen dann die Bürger an Stelle des Rates entscheiden, ob das Musikzentrum realisiert werden soll.«


Ein Gedanke zu “Bürgerbegehren zum Musikzentrum

  • Norbert Hermann

    Aus einer Tasche in die andere …

    Zu beachten ist auch, dass die Einsparungen an Mietzahlungen und Betriebskosten (Schauspielhaus, Jahrhunderthalle, Audimax …) der Stadt bzw. kommunalen oder sonstigen öff. Einrichtungen in gleicher Höhe fehlen werden.

    Für ein Projekt ganz sicher „spätrömischer Dekadenz“.

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